GRÜN Keine bis sehr geringe Belastung, Erntetermin nach Maisabreife ausrichten
GELB Geringe Belastung, je nach Zeitspanne bis zur Erntezeit bei feuchtem Wetter Zunahme der Myktotoxingehalte möglich.
HELLORANGE Mittlere Belastung, je nach Zeitspanne bis zur Ernte noch höhere Mykotoxingehalte möglich, insbesondere bei feuchtkühler Witterung. Liegen die Gehalte bereits Anfang bis Mitte September nahe der Obergrenze dieses Bereiches, ist eine laufende Befallsbeobachtung und bei Verschlechterung eine frühere Ernte angeraten.
ORANGE Hohe Belastung, Richtwerte für Schweinefutter überschritten. Möglichst bald ernten. Rationsanteile von derartigem Mais im Schweinefutter reduzieren.
ROT Sehr hohe Belastung, Grenzwerte und Richtwerte bereits meist überschritten. Umgehende Ernte. Rationsanteile dieses Maises deutlich reduzieren. Verbleibende Verwertungsmöglichkeiten prüfen. Ohne Zumischung besserer Partien oft nur noch in der Rindermast (Tiere älter als 4 Monate) einsetzbar. Liegt der AFLA-Gehalt in diesem Bereich, ist auch eine Futterverwertung nicht mehr zulässig (Verdünnungsverbot!).
Tabelle 1: Grenzwerte für DON, ZEA und FUM und AFLA in Mais in Lebensmitteln gemäß VO (EU) 2023/915 idgF (Stand 30.09.2024)
Erzeugnisse | Grenzwert (ppb) in µg/kg | |
---|---|---|
Deoxynivalenol | ||
Unverarbeitete Maiskörner | 1.500 | |
Mahlerzeugnisse aus Mais, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 750 | |
Mahlerzeugnisse aus Mais, die nicht für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 1.250 | |
Popcornmais und Popcorn | 750 | |
Vorgekochte Polenta (verzehrsfertig) | 250 | |
Zearalenon | ||
Unverarbeitete Maiskörner | 350 | |
Mais, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, Snacks und Frühstückscerealien auf Maisbasis | 100 | |
Maismehl, das nicht für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird | 300 | |
Sonstige Mahlerzeugnisse aus Mais, die nicht für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 200 | |
Raffiniertes Maisöl | 400 | |
Fumonisine | ||
Unverarbeitete Maiskörner | 4.000 | |
Mais, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, Mahlerzeugnisse aus Mais, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sowie Lebensmittel auf Maisbasis, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden | 1.000 | |
Frühstückscerealien und Snacks auf Maisbasis | 800 | |
Maismehl, das nicht für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird (>90% <500 µm) | 2.000 | |
Sonstige Mahlerzeugnisse aus Mais, die nicht für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden (<90% <500 µm) | 1.400 | |
Beikost auf Maisbasis | 200 | |
Aflatoxine | AFB1 | Summe B1, B2, G1, G2 |
Getreide und Getreideerzeugnisse, einschließlich verarbeitete Getreideerzeugnisse | 2 | 4 |
Mais, der vor seinem Verzehr oder seiner Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung oder einer anderen physikalischen Behandlung unterzogen werden soll | 5 | 10 |
Tabelle 2: Aktuelle Richtwerte von DON, ZEA und FUM in Futtermitteln gemäß Empfehlung 576/2006/EG bzw. Höchstwerte für Aflatoxine gemäß RL 2002/32/EG idgF (Stand 30.08.2016)
Erzeugnisse | Grenzwert (ppb) in µg/kg |
---|---|
Deoxynivalenol | |
FM-Ausgangserzeugnisse (inkl. Mais) | 8.000 |
Maisnebenerzeugnisse | 12.000 |
Ergänzungs- und Alleinfuttermittel außer | 5.000 |
• Ergänzungs- und Alleinfuttermittel für Schweine | 900 |
• Ergänzungs- und Alleinfuttermittel für Kälber (<4 Monate), Lämmer und Ziegenlämmer | 2.000 |
Zearalenon | |
FM-Ausgangserzeugnisse (inkl. Mais) | 2.000 |
Maisnebenerzeugnisse | 3.000 |
Ergänzungs- und Alleinfuttermittel für Ferkel und Jungsauen | 100 |
Ergänzungs- und Alleinfuttermittel Sauen und Mastschweine | 250 |
Ergänzungs- und Alleinfuttermittel für Kälber (<4 Monate), Milchkühe, Schafe und Ziegen | 500 |
Fumonisine | |
Futtermittelausgangserzeugnisse, Mais und Maiserzeugnisse | 60.000 |
Ergänzungs- und Alleinfuttermittel für | |
• Schweine, Pferde, Kaninchen und Heimtiere | 5.000 |
• Fische | 10.000 |
• Geflügel, Kälber (<4 Monate), Lämmer und Ziegenlämmer | 20.000 |
• Wiederkäuer (>4 Monate) und Nerze | 50.000 |
Aflatoxin B1 | |
Futtermittelausgangserzeugnisse | 20 |
Ergänzungs- und Alleinfuttermittel außer | 10 |
• Mischfuttermittel für Milchrinder und Kälber, Milchschafe und Lämmer, Milchziegen und Ziegenlämmer, Ferkel und Junggeflügel | 5 |
• Mischfuttermittel für Rinder (außer Milchrindern und Kälbern), Schafe (außer Milchschafen und Lämmern), Ziegen (außer Milchziegen und Ziegenlämmern), Schweine (außer Ferkeln) und Geflügel (außer Junggeflügel) | 20 |